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BGH, 12.10.2000 - 5 StR 407/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 64 Abs. 1 StGB
Unterlassene Prüfung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unterbringung - Entziehungsanstalt - Alkoholkonsum - Vollrausch - Steuerungs- und Hemmungsfähigkeit
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 64 Abs. 1; ; StGB § 20; ; StGB § 64
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 12.10.2000 - 5 StR 407/00
Anhaltspunkte dafür, daß keine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Angeklagten von seinem Hang zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (BVerfGE 91, 1 f., 29), sind nicht ersichtlich. - BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter …
Auszug aus BGH, 12.10.2000 - 5 StR 407/00
Der Angeklagte hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362 f.). - BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 12.10.2000 - 5 StR 407/00
Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung einer Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).
- BGH, 13.01.2003 - 5 StR 544/02
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erörterungsmangel)
Bei dieser Sachlage mußte die Frage seiner Unterbringung nach § 64 StGB unbedingt im Urteil abgehandelt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Oktober 2000 - 5 StR 407/00 -, vom 15. März 2001 - 5 StR 591/00 - und vom 11. Dezember 2001 - 5 StR 552/01 - jeweils m. w. N.), was die Strafkammer unterlassen hat." Hinzu kommt, daß der Angeklagte therapiewillig ist (UA S. 4) und keine Umstände ersichtlich sind, die den Erfolg einer etwaigen Maßregel in Frage stellen.